Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Business Apartments

Überlassung der Unterkunft durch den Hotelier

Die Service Station Services AG ist verpflichtet, das reservierte möblierte Appartement für den gesamten Zeitraum, für den es gebucht wurde, zur Verfügung zu stellen. Sollte die Service Station Services AG nicht in der Lage sein, die reservierte Unterkunft bei Ankunft des Gastes zur Verfügung zu stellen, wird eine geeignete Ersatzunterkunft zur Verfügung gestellt, sowie eine Entschädigung für die durch die Unannehmlichkeiten entstandenen Mehrkosten, die über den ursprünglich vereinbarten Preis hinausgehen – z.B. zusätzliche Transportkosten, zusätzliche Übernachtungskosten, etc.

Inbegriffene Leistungen:

– voll ausgestattete Küche inkl. Geräte

– Kalt- und Warmwasserversorgung

– komplett möblierte und ausgestattete Wohnung

– Stromkosten

– WLAN / Internet

– Bettwäschegarnituren für die vereinbarte Anzahl von Gästen

– Badetücher (2 pro Person) für die vereinbarte Anzahl von Gästen

– Nutzung von Waschmaschine und Trockner

– Verwaltungskosten

– Allgemeine Gebäudekosten

– Zentralheizungskosten

Diese zusätzlichen Hotelleistungen können gebucht werden:

– Wöchentlicher allgemeiner Grundreinigungsservice (max. 4 x 2 Stunden / 4 x pro Monat) inklusive Wechsel der Bettwäsche/Handtücher, Müllentsorgung und 1 versteuerter Müllsack pro Woche.

NICHT INBEGRIFFEN (ob mit oder ohne Hoteldienstleistungen):

– Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Toilettenartikel, Waschmittel, Glühbirnen inkl. Ersatz, Küchentücher usw.

– die nationale Fernseh- und Radiolizenz (Serafe) ist in jedem Fall Sache des Mieters.

– Vorab in Rechnung gestellte Kosten für die Endreinigung: 1-Zimmer-Wohnung: CHF 350 + MwSt. / 2-Zimmer-Wohnung/Lofts: CHF 450 + MWST. 3-Zimmer-Wohnung CHF 550 + MwSt. Zusätzlich benötigte Zeit und Kosten werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

– Die Endreinigung wird mit der ersten Mietrechnung verrechnet.

– 3.8 % Mehrwertsteuer für die Wohnungsgebühr. Andere Dienstleistungen haben 8.1 % Mehrwertsteuer.

Anzahl der Gäste

Nur die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen darf das Business Apartment nutzen.

Behörden

Zieht ein ausländischer Gast in den Kanton Zug, so hat er sich beim Amt für Ausländerfragen anzumelden. Schweizerinnen und Schweizer müssen sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Für die Anmeldung und Bewilligung ist der Mieter allein verantwortlich.

Mobiliar und Einrichtungen

Die Service Station Services AG ist Eigentümerin des gesamten Mobiliars und der Einrichtungen innerhalb der Wohnung.

Vertragsdauer und Kündigungsfrist

Die Vertragsdauer wird im Mietvertrag festgelegt und ist verbindlich. Die minimale Mietdauer beträgt 1 Monat (30 Tage). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat (30 Tage), ist immer schriftlich und spätestens bis zum letzten Tag des Monats einzureichen.

Mietzahlung

Die erste Monatsmiete und die fixe Endreinigungsgebühr sind bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Danach ist die Miete jeweils einen Monat im Voraus zum 1. eines jeden Monats zu zahlen. Alle Zahlungen sind per Banküberweisung, in Schweizer Franken und ohne Abzug von Bankspesen zu leisten. Wird die Miete nicht rechtzeitig bezahlt, verliert der Gast seinen Anspruch auf Unterkunft.

Mahngebühren

Wird die Miete nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kostet jede Mahnung (alle 7 Tage) CHF 50.– + MwSt.

Ankunft und Abreise

Der Check-in ist ab 17.00 Uhr am ersten Tag des Mietvertrages möglich. Check out spätestens um 9 Uhr am letzten Tag der Mietzeit. Genaue An- und Abreisezeit nach Absprache.

Haftung des Gastes

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Dritte während der Mietzeit an Eigentum, Mobiliar und Ausstattung verursacht werden. Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, werden zu den vollen Kosten in Rechnung gestellt, zuzüglich der Kosten für die Projektleitung (CHF 100.– pro Stunde). Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Alle Apparate und elektronischen Geräte funktionieren beim Check-in einwandfrei. Alle sanitären Anlagen funktionieren und alle Abflussrohre sind bei der Übernahme frei von Verstopfungen.

Eigentum des Mieters

Die Service Station Services AG schliesst jede Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von beweglichen Gegenständen aus, die der Mieter in die Wohnung mitgebracht hat.

Mietvertrag des Kantons Zug

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des Zuger Mietvertrages (AVB), soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.

Hausordnung

Die Hausordnung ist verbindlich, und alle Wohnungen sind absolute Nichtraucherwohnungen. Bei Verstössen gegen die Hausordnung steht es der Service Station Services AG frei, einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne Rückerstattung der bezahlten Miete.

Haustiere

Es sind strikt KEINE Haustiere erlaubt.

Besichtigungen

Die Service Station Services AG hat das Recht, den Mietinteressenten die möblierte Wohnung zu zeigen. Besichtigungstermine werden von der Service Station Services AG im Voraus bekannt gegeben.

Nutzung und Untervermietung

Der Gast hat das Recht, die Wohnung nur für private Zwecke zu nutzen. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet. Bei missbräuchlicher Nutzung des Apartments und der Einrichtungen kann die Service Station Services AG einen Haftungsanspruch geltend machen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

Reparaturen und Unterhalt

Die Service Station Services AG ist berechtigt, während der Mietzeit kleinere Reparaturen und Unterhaltsarbeiten vorzunehmen.

Obhutspflicht – Schlüssel

Für den Verlust von Wohnungsschlüsseln, Parkkarten, Fernbedienungen, Waschsteckdosen usw. haftet der Gast vollumfänglich. Der Gast muss alle Ersatzkosten plus eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100,– bezahlen. Ein Schweizer Schlüsselersatz kann CHF 500 – 1’000.– kosten.

Rücktritt und Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast

Die Rücktrittskosten vom Mietvertrag vor dem Check-in sind wie folgt geregelt: 6 Wochen vor der Ankunft 50%, 4 Wochen vor der Anreise 75%, 2 Wochen vor der Anreise 100% einer vollen Monatsmiete plus aller Nebenleistungen.

Risikoschutzversicherung

Die Service Station Services AG haftet nicht für Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Gastes entstehen. Die Service Station Services AG haftet nicht für Schäden/Störungen, die durch höhere Gewalt, Streiks oder ähnliches verursacht werden. Auch für Schäden, die der Gast erleidet, übernimmt die Service Station Services AG keine Haftung.

Datenschutz

Die Service Station Services AG darf personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für einen reibungslosen Buchungsablauf erforderlich ist. Eine Speicherung und ein Austausch von Daten erfolgt nur, soweit dies erforderlich ist. Der Gast erklärt sich mit der Erhebung der Daten einverstanden, soweit dies erforderlich ist.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile oder Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam/nichtig sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, eine akzeptable Lösung zu finden, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.

Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Schweizerischen Recht. Die Parteien erklären sich mit der ausschliesslichen Zuständigkeit des Gerichts von Zug / Schweiz einverstanden.

Baar-Zug, Januar 2024

Service Station Services AG

CH-6340 Baar-Zug

www.servicestation.ch